Das große Old- & Youngtimer-Event in Nördlingen

DER WAGNER CLASSIC DAY

12. Juli 2026 - Save the date!

Über 1000 interessante, teils einmalige Teilnehmerfahrzeuge

Großzügiges, direkt vor den historischen Toren Nördlingens gelegenes Areal

Unterhaltung für Groß & Klein und abwechslungsreiche lokale Gastronomie

Das große Old- & Youngtimer-Treffen im Ries

Sonntag, 12. Juli 2026

Ein Fest für alle Old- & Youngtimerfans in toller Lage an der Romantischen Strasse direkt vor den historischen Toren Nördlingens.

Kaiserwiese, 86720 Nördlingen
  • Offen für alle Liebhaberfahrzeuge, ohne Bj.-Beschränkung
  • Wir erwarten über 1000 interessante, teils einmalige Teilnehmerfahrzeuge
  • Nach der überwältigend positiven Resonanz im Vorjahr wird Johannes Hübner, der bekannte Sprecher des Oldtimer-Grand-Prix am Nürburgring wieder Fahrzeugvorstellungen und Moderation übernehmen
  • Ebenfalls nach tollem Auftritt wieder dabei: Live-Musik mit der Fatz Murdock Rockabilly Band und ihrem einmaligen Chevy-Bühnentruck
  • Auch die große Carrera-Bahn ist wieder dabei, diesmal mit großem Live-Event - den Qualifikationsläufen zu den Carrera European Masters!
  • Und noch ein Wiedersehen: der professionelle Fahrsimulator
  • Für die Kleinen gibt es eine große Hüpfburg und weitere Angebote
  • Die Gastronomie haben wir deutlich aufgebohrt - mehr Angebot, mehr Kapazität, Bezahlung direkt am Stand (keine Bons mehr!). Es wird 2 Grill-Stationen geben, dazu Stände mit Pizza, griechischen Spezialitäten, Fladen, Crepes, Eis, etc.
  • Neues Verkehrskonzept! Siehe auch den Zu- & Abfahrtsplan weiter unten.
Nützliche Infos:
  • Für Besucher stehen direkt am Veranstaltungsgelände Besucherparkplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung
  • Die Einfahrtgebühr für Teilnehmer beträgt 5,-€/Fahrzeug, dafür gibt es in diesem Jahr ein besonderes Schmankerl: ein Motor-CheckUp-Kit im Wert von fast 30,-€ als Geschenk!
  • Der Eintritt für Besucher beträgt 5,-€/Person, dieser Betrag wird bei der nächsten Bestellung als Rabatt gutgeschrieben
  • Kinder bis 16 Jahre, Personen mit Schwerbehinderten-Ausweis (ab GdB 50) und Begleitpersonen (Merkzeichen "B") erhalten freien Eintritt

Der Plan

Zufahrts- & Übersichtsplan

AGBs & Hausordnung

Mit der Einfahrt mit einem Old-/Youngtimer bzw. mit dem Eintritt akzeptiert der Teilnehmer/Besucher des Wagner Classic Day die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Wagner Classic Day, Walter Wagner, 86720 Nördlingen (nachfolgend “Wagner Classic Day”).

1. Geltungsbereich

1.1 Die Wagner Classic Day AGB gelten für folgende Fälle in vollem Umfang:
• Die Wagner Spezialschmierstoffe GmbH & Co. KG ist Veranstalter des Wagner Classic Day. Die Wagner Classic Day Besucher & Teilnehmer AGB gelten ohne Einschränkung.
• Vertragliche Beziehungen bestehen nur zwischen dem Veranstalter und dem Besucher und Teilnehmer des Old- und Youngtimertreffens (nachfolgend “Besucher”). In diesem Fall sind alle Ansprüche, die den Besuch der Veranstaltung betreffen (z.B. Art und Weise der Durchführung der Veranstaltung, Preisgestaltung, mögliche Absage) an den Veranstalter zu richten. Die vorliegenden AGB gelten insofern nur im Hinblick auf den Aufenthalt des Besuchers auf dem Veranstaltungsgelände des Wagner Classic Day.

2. Zugang zu der Veranstaltung

2.1. Der Zugang zum Wagner Classic Day unterliegt keiner Beschränkung. Die Einfahrt mit Fahrzeug ist kostenpflichtig, die Gebühr in Höhe von 5,-€/Fahrzeug ist bei der Einfahrt zu entrichten

2.2. Der Wagner Classic Day behält sich vor, im Interesse eines repräsentativen Gesamterscheinungsbildes und dem Erlebniskern der Veranstaltung als Old- und Youngtimer-Treffen die Fahrzeuge auf dem Gelände einzuweisen und moderne Fahrzeuge dabei gegebenfalls auf benachbarte Parkareale zu verweisen. Den Anweisungen der Wagner-Classic-Day-Einweiser ist dabei in jedem Fall Folge zu leisten.

3. Durchführung der Veranstaltung

3.1. Der Veranstalter behält sich Programmänderungen vor.

3.2. Der Besucher/Teilnehmer des Wagner Classic Day parkt auf dem Veranstaltungsgelände sein Fahrzeug auf eigene Gefahr und ist selbst für die Sicherheit seines Fahrzeugs sowie für davon ausgehende Gefahren für andere verantwortlich.

4. Haus- und Parkplatzordnung

4.1. Der Wagner Classic Day erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen nur unter der Voraussetzung, dass der Besucher/Teilnehmer der Veranstaltung die Hausordnung und die sonstigen, allgemein sämtliche Besucher des Wagner Classic Day und des Veranstaltungsgeländes (“Kaiserwiese”) betreffenden Regelungen beachtet. Die Hausordnung ist nebenstehend ausgehängt und kann auch auf der Webseite des Wagner Classic Day
(www.wagner-classic-day.de) eingesehen werden.

4.2. Jede Person, die den Wagner Classic Day besucht, erkennt ausdrücklich an, dass sie sich auf dem Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr aufhält und den Wagner Classic Day nicht für von Dritten ausgehende Risiken, Gefahren oder Schäden verantwortlich machen kann, außer ihm ist eine Pflichtverletzung oder ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vorzuwerfen.

4.3. Eltern haften für ihre Kinder.

4.4. Werbende, kommerzielle, politische und/oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole, Flugblätter, Poster und Flyer oder ähnliches sind unzulässig und dürfen nicht mit auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden, sofern der Veranstalter Anlass zur Annahme hat, dass diese dort zur Schau gestellt werden. Sponsoren und Kooperationspartner genießen hier im Vorfeld verabredete Sonderregelungen als Ausnahmen. Die Verteilung von Flyern, Flugblättern, Programmheften, Werbegeschenken, Werbemitteln für Produkte oder andere Veranstaltungen, Ausschreibungsunterlagen, Handzetteln oder Aufklebern, Luftballons oder allen anderen Artikeln ist strikt untersagt. Eine Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld von 5.000, - € belegt, die der Veranstalter dem Verteiler berechnet. Zusätzlich werden Kosten für die Müllentsorgung und Geländereinigung anteilig berechnet.

4.5. Den Besuchern des Wagner Classic Day ist es untersagt, auf dem Gelände kommerziellen Aktivitäten nachzugehen und insbesondere Waren zum Verkauf anzubieten. Solche Waren können vom Ordnungsdienst entfernt oder vorübergehend eingezogen werden. Auch die Erbringung von Dienstleistungen ist ohne Zustimmung des Wagner Classic Day nicht erlaubt.

5. Gewährleistung

5.1. Mängelansprüche gegen den Wagner Classic Day sind nur dann zulässig, wenn die Gebrauchstauglichkeit der vom Wagner Classic Day zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen nicht nur unerheblich eingeschränkt ist. Die Garantiehaftung für anfängliche Mietmängel ist ausgeschlossen.

6. Haftung des Wagner Classic Day

6.1. Der Wagner Classic Day leistet Schadensersatz und Ersatz für Aufwendungen, gleich aus welchem rechtlichen Grund (Vertrag, Delikt) nur in folgendem Umfang:
• Bei Vorsatz und in Fällen, in denen der Wagner Classic Day ausdrücklich und schriftlich eine vertragliche Garantie oder das Beschaffungsrisiko ubernommen hat, in voller Höhe.
• Bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte.
• In anderen Fällen nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet wird, sowie für Verzug und Ansprüche aus Mängelhaftung/Gewährleistung, jedoch beschränkt auf Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.

6.2. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Einwand des Mitverschuldens steht dem Wagner Classic Day offen.

6.3. Durch höhere Gewalt, insbesondere Naturereignisse verursachte Störungen und Schäden hat der Wagner Classic Day nicht zu vertreten.

7. Ausschluß vom Zugang zum Veranstaltungsgelände

7.1. Der Veranstalter hat das Recht und die Pflicht, aus wichtigem Grund (z.B. zur Gefahrenabwehr) den Einlaß zu verwehren.

7.2. Kinder unter 12 Jahren erhalten nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.

7.3. Das Betreten des Veranstaltungsgeländes abseits der Eingänge oder das Überqueren von Absperrungen ist grundsätzlich untersagt und führt zum Ausschluß von der Veranstaltung.

7.4. Bei Zuwiderhandlung gegen die Wagner Classic Day Besucher/Teilnehmer AGB behält sich der Wagner Classic Day bzw. Hausrechtsinhaber vor, Besucher vom Veranstaltungsort zu verweisen oder ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen. Dasselbe gilt bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung, die nicht nur unerheblich sind.

8. Datenschutz

8.1. Der Wagner Classic Day bearbeitet eventuell erhobene personenbezogene Daten der Besucher unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten, Kreditkartendaten u.a.) werden vom Wagner Classic Day in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Wagner Classic Day ist berechtigt, die Daten an von ihr mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit diese Übermittlung notwendig ist, damit der betreffende Vertrag erfüllt werden kann.

8.2. Solange der Besucher nicht ausdrücklich widerspricht, ist der Wagner Classic Day berechtigt, die personenbezogenen Daten zur Beratung des Kunden und in anonymisierter Form zur Werbung, zur Marktforschung, für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung der
Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Besucher kann jederzeit ohne Angabe von Gründen diese Einwilligung widerrufen.

9. Bild- und Tonaufnahmen

Der Besucher nimmt mit Betreten des Veranstaltungsgeländes zur Kenntnis und erteilt seine
Einwilligung, dass Bild- und Tonaufnahmen vom Wagner Classic Day und von ihm Beauftragten jederzeit hergestellt und entsprechende Vervielfältigungsstücke räumlich und zeitlich unbefristet verbreitet werden können. Er erteilt ebenso die Einwilligung, dass diese Bild- und Tonaufnahmen über Sender, Internet oder in anderer Weise ausgestrahlt und öffentlich wiedergegeben werden. Im Falle der Nichteinwilligung ist der Besucher angehalten, die Veranstaltung zu verlassen. Unterlassungsansprüche sind bei Teilnahme an der Veranstaltung ohne Einwilligung in die oben genannten Bild- und Tonaufnahmen ausgeschlossen.

10. Sonstiges

10.1. Die hier genannten Bedingungen gelten für alle Besucher. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und auch auf den Parkplätzen, die von den jeweiligen Flächeneigentümern in Eigenregie zur Verfügung gestellt werden. Die Bedingungen hängen an allen Einfahrten ins Veranstaltungsgelände und am Eingang der Ankerhalle aus.

10.2. Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Nördlingen. Für Streitigkeiten ist, soweit der Besucher Vollkaufmann ist oder seinen (Wohn-)Sitz im Ausland hat, Augsburg Gerichtsstand. Der Wagner Classic Day behält sich das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund nationalen oder internationalen Zivilprozessrechts zuständig ist.

10.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

12. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Wagner Classic Day Besucher/Teilnehmer AGB bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Dasselbe gilt für etwaige Lücken in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Nördlingen, Mai 2026

1. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

Es dürfen keine Betriebsmittel und sonstige Flüssigkeiten aus den Fahrzeugen auf dem Veranstaltungsgelände abgelassen werden. Wider Erwarten ausgetretene Flüssigkeiten wie Kraftstoff oder Öl müssen mit geeignetem Bindemittel bzw. trockenen Tüchern aufgenommen werden. Bindemittel bzw. Tücher sind danach zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. In besonderen Fällen und nur in Absprache mit dem Veranstalter können benutzte Bindemittel bzw. Tücher bis zur fachgerechten Entsorgung auf dem Veranstaltungsgelände zwischengelagert werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Verweis vom Gelände. Für dadurch entstandene Schäden bzw. Unfälle haftet der Verursacher.
Der Veranstalter kann den Zugang von Fahrzeugen und Besuchern zur Gefahrenabwehr nach eigenem Ermessen einschränken bzw. untersagen.
Auf dem Veranstaltungsgelände gelten die Bestimmungen des öffentlichen Straßenverkehrs in
entsprechender Anwendung (StVO). Ausgewiesene Flucht- und Rettungswege sind in jedem Fall freizuhalten. Schildern und den Anweisungen der Ordnungskräfte und des Veranstalters ist in jedem Fall Folge zu leisten.

2. HAUSRECHT/VERHALTEN

Der Veranstalter übt im Auftrag des Eigentümers der Örtlichkeiten das Hausrecht aus. Den Anordnungen der beauftragten Ordnungskräfte ist Folge zu leisten. Gesetzeswidriges Verhalten und Handlungen, die dazu geeignet sind, Sach- und Personenschäden herbeizuführen werden mit Platzverweis geahndet. Der Veranstalter behält sich vor, bei Gefahr im Verzug (z.B. starke Alkoholisierung) betreffende Personen von der Veranstaltung auszuschließen und des Geländes zu verweisen.

3. ABFALLBESEITIGUNG

Sämtliche Abfälle sind beim Verlassen des Stellplatzes in die dafür aufgestellten Container zu entsorgen oder mitzunehmen. Für alle Besucher gilt, dass die Entsorgung von Abfällen ausserhalb der dafür vorgesehenen Container mit einer Strafzahlung in Höhe von 250,-€ zuzüglich eventuell enstehender Entfernungs-/Reinigungskosten geahndet wird. Auch kann bei Zuwiderhandlung ein Platzverweis ausgesprochen werden.

Sie können AGBs & Hausordnung hier als PDF herunterladen.

Die vergangenen Ausgaben:

Wagner Classic Day 2025

zu den Bildern